Neurodermitis-Schutzkleidung für Kinder
Linderung bei Juckreiz und Schutz vor Wundkratzen

10 % der Kinder in Deutschland sind von Neurodermitis betroffen. Bei etwa 60 % tritt die Hauterkrankung im 1. Lebensjahr auf. Rote, trockene und juckende Haut ist lediglich ein äußerliches Anzeichen der Erkrankung. Die Kinder leiden häufig stark und ihre Eltern versuchen alles, um dieses Leiden zu mindern. Die BAHN-BKK unterstützt Sie und übernimmt für Kinder bis 11 Jahren die Kosten für spezielle Neurodermitis-Schutzkleidung.
Die Neurodermitis-Schutzkleidung schützt Babys und Kinder vor permanentem Wundkratzen und hilft insbesondere nachts, den Juckreiz zu lindern. Geeignete Kleidung besteht zum Großteil aus Baumwolle. Darüber hinaus gibt es zink- oder silberbeschichtete Schutzbekleidung. Achten Sie auf nickelfreie Knöpfe, die mit Stoff unterlegt sind.
So unterstützt die BAHN-BKK Sie und Ihre Kinder
Die BAHN-BKK übernimmt bei Kindern bis 11 Jahren die Kosten pro Verordnung in Höhe ihrer Vertragspreise, abzüglich eines Gebrauchsgegenstandsanteils von 12 €.
Was zählt als Gebrauchsgegenstand?
Ein Gebrauchsgegenstand ist beispielsweise ein Strampler, weil dieser auch von gesunden Kindern benötigt wird. Handschuhe, die Ihr Kind nachts trägt, sind hingegen kein Gebrauchsgegenstand, da gesunde Kinder in der Regel nachts keine Handschuhe brauchen.
Wie gehe ich vor?
Lassen Sie sich vom Arzt eine Verordnung oder ein Rezept ausstellen.
Mit der Verordnung können Sie sich direkt an einen BAHN-BKK-Vertragspartner (in der Regel Sanitätshaus) wenden. Unsere Vertragspartner in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Hilfsmittelpartnersuche. Der Vertragspartner reicht dann die Unterlagen zur Genehmigung bei der BAHN-BKK ein und rechnet die Kosten in Höhe der Vertragspreise mit der BAHN-BKK ab.
Alternativ können Sie die Verordnung auch per Post an die BAHN-BKK schicken und wir beauftragen einen Vertragspartner:
BAHN-BKK
48123 Münster
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