Wo finde ich Hilfe bei sozialen Fragen?
Hier finden Sie Unterstützung & Hilfe
Die chronische Nierenkrankheit (=CKD) bringt nicht nur gesundheitliche Herausforderungen mit sich, sondern hat in manchen Fällen auch Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation und Ihre Lebenssituation. In dieser Übersicht erfahren Sie, welche Ansprüche Sie haben, welche Leistungen Ihnen zustehen könnten und wie Sie mit Unterstützung besser durch den Alltag kommen.
Wenn Ihre Nierenfunktion eingeschränkt ist, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf soziale Hilfsleistungen. Diese können Ihnen helfen, den Einfluss aufzufangen und auszugleichen, den die chronische Nierenkrankheit (=CKD) auf Ihren Alltag und Ihre finanziellen Umstände nimmt.
Diese Leistungen sollen kein Stigma für chronisch kranke Patient:innen darstellen, sondern Ihnen dabei helfen, Ihren Lebensalltag mit den zusätzlichen Herausforderungen und Aufgaben zu meistern, die durch eine chronische Erkrankung entstehen. Es ist also wichtig, dass Sie einen Überblick darüber haben, was Ihnen zusteht und wie Sie sich zu diesen Leistungen beraten lassen können.
Im Folgenden finden Sie daher einen Überblick über die wichtigsten Angebote und Hilfsleistungen, die Ihnen zustehen könnten:
1. Schwerbehindertenausweis
Bei zahlreichen chronischen Erkrankungen - und auch bei der CKD - können Sie einen sogenannten Grad der Behinderung (=GdB) feststellen und anerkennen lassen. Dieser wird nicht nur anhand Ihrer verbleibenden Nierenfunktion, sondern auch auf Basis Ihres persönlichen Befindens und Ihrer Einschränkungen im Alltag festgelegt.
Dabei werden häufig folgende Einstufungen vorgenommen:
| GdB | Nierenfunktion | Allgemeinbefinden |
|---|---|---|
| 20 - 30 | Leichte Einschränkung (z.B. Serumkreatinin < 2 mg/dL) | Nicht wesentlich reduziert |
| 40 | Leichte Einschränkung (z.B. Serumkreatinin 2 - 4 mg/dL) | Wenig reduziert |
| 50 - 70 | Mittlere Einschränkung (z.B. Serumkreatinin 4 - 8 mg/dL) | Stärker beeinträchtigt |
| 80 - 100 | Schwere Einschränkung (z.B. Serumkreatinin > 8 mg/dL) | Stark gestört |
| 100 | Notwendigkeit einer Dialysetherapie & 2 Jahre nach Nierentransplantation | Unabhängig von Allgemeinbefinden |
Generell gilt: Sobald Ihre eGFR - der Laborwert, der Ihre Nierenfunktion misst - unter 30 mL/min liegt, können Sie einen Antrag zur Festlegung Ihres GdB stellen.
Aber warum lohnt es sich, den Grad der Behinderung feststellen zu lassen? Mit einem Behinderungsgrad von über 50 sind einige Vorteile für Sie verbunden, die Ihnen helfen sollen, einen möglichen Nachteil auszugleichen. Zu diesen zählen beispielsweise ein Kündigungsschutz, fünf Zusatztage Urlaub pro Jahr, steuerliche Vorteile oder auch der bekannte Parkausweis und Vergünstigungen für öffentliche Verkehrsmittel und Freizeitangebote.
2. Zuzahlungsbefreiung
Menschen mit einer chronischen Erkrankung müssen maximal 1% ihres jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen leisten. Diese fallen beispielsweise bei manchen Medikamenten, Anwendungen (z.B. Krankengymnastik) oder für Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte an.
Bei Menschen ohne chronische Erkrankung sind es bis zu 2%. Wenn Sie diese Grenze erreichen, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen – das geht einfach über einen Antrag bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
3. Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können, können Sie eine sogenannte Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese soll Ihnen helfen, finanzielle Einbußen abzufedern, die durch eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit entstehen.
Können Sie unter 3 Stunden pro Tag arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Können Sie zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten, steht Ihnen eine halbe Erwerbsminderungsrente zu. Diese können Sie dann über den entsprechenden Arbeitslohn aufbessern.
Ein kurzes Beispiel: Arbeiten Sie wegen Erschöpfung nur noch 4 Stunden täglich und sind von einer fortgeschrittenen CKD betroffen, erhalten Sie eine halbe Erwerbsminderungsrente, die Sie jedoch über das Gehalt aus den verbleibenden 4 Stunden täglicher Arbeitszeit aufbessern können.
Wichtig ist jedoch, dass diese Rente lediglich einen Teil Ihres ursprünglichen Einkommens ersetzt und somit in vielen Fällen gering ausfällt. Gerade für junge Menschen, die wenig in die Rentenversicherung eingezahlt haben, bietet die Erwerbsminderungsrente nur eine begrenzte Unterstützung.
In diesen Fällen sollten Sie sich beraten lassen (z.B. Rentenberatung, Sozialdienst, etc.) und prüfen, ob Sie Anspruch auf andere soziale Hilfsleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld haben. Außerdem haben Sie bestimmt schon einmal von Zusatzversicherungen wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung (=BU) gehört, mit denen Sie privat vorsorgen und sich für den Ernstfall absichern können.
4. Rehabilitation & Rehasport
Eine ambulante oder stationäre Rehabilitation kann Ihnen helfen, Ihre Gesundheit zu stabilisieren. Gerade vor und nach einer Transplantation oder im Rahmen der Dialyse besteht häufig das Recht auf eine Rehabilitation. Außerdem kann Rehasport ärztlich verordnet und durch die Krankenkasse finanziert werden.
5. Pflegeleistungen & Haushaltshilfe
Wenn Sie im Alltag stark eingeschränkt sind, können Sie - zum Beispiel gemeinsam mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin - einen Pflegegrad beantragen. Nach Krankenhausaufenthalten oder im Anschluss an eine Transplantation können Sie so in manchen Fällen eine Haushaltshilfe beantragen. Die Kosten dafür kann dann im Optimalfall und nach Abstimmung die Krankenkasse übernehmen.
Vorsorge & rechtliche Vertretung
Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass im Notfall nach Ihren Wünschen gehandelt wird. Hausärzt*innen, Sozialdienste oder Betreuungsvereine beraten Sie dazu und helfen Ihnen, diese aufzusetzen. Binden Sie auch Ihre Familie und Ihre Angehörigen frühzeitig in die Erstellung dieser Dokumente ein. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall in Ihrem Sinne gehandelt wird.
Beratung und Unterstützung
Lokale Selbsthilfegruppen für nierenkranke Menschen oder deren Webseiten im Netz sind meist sehr gute Anlaufstellen für die sozialen Fragen rund um die Erkrankung. Falls die Mitglieder der örtlichen Gruppe oder des Landesverbandes einmal nicht weiterhelfen können, hilft in Deutschland vor allem der Bundesverband Niere e.V. Auf der Webseite des Bundesverbands finden Sie auch eine Übersicht aller verfügbaren lokalen Selbsthilfegruppen in Ihrer Nähe. Der Bundesverband Niere e.V. bietet außerdem mit dem Nierentelefon eine kostenfreie Beratungshotline für alle sozialrechtlichen Fragen bei chronischer Nierenkrankheit an.
Manche Einrichtungen oder Dienste bieten außerdem Beratungsstellen oder eine kostenlose Servicehotline an, an die Sie sich bei speziellen psychosozialen Fragen wenden können. Dazu zählen beispielsweise verschiedene Sozialverbände. Auch Bürgertelefone, unabhängige Patientenberatungsstellen oder die Telefonseelsorge können bei Rückfragen aller Art helfen.
Was sollte ich jetzt tun?
Sie haben spezielle Fragen zu sozialen Themen rund um die chronische Nierenkrankheit? In diesem Fall können Sie sich an die genannten kostenlosen Beratungsstellen wenden. Auch Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin sowie Ihr nephrologisches Ärzteteam können Sie bei konkreten Rückfragen oder Anträgen unterstützen. Es lohnt sich außerdem immer, Ihre Arztbriefe und Befunde geordnet zu sammeln. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Behandlungsverlauf und die Diagnosen Ihrer Ärzte bei Anträgen und Widersprüchen immer griffbereit haben.
Zusammenfassung
- Mit einer chronischen Nierenkrankheit (CKD) können Sie finanzielle und rechtliche Unterstützung beantragen
- Ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) bringt Ihnen zahlreiche Vorteile
- Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung bei Sozialdiensten, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen – sie helfen Ihnen bei Anträgen und Entscheidungen
Quelle:
Carealytix Digital Health GmbH – Mizu App (www.mizu-app.com)
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage zu § 2, Stand 2024/2025
- Deutsche Rentenversicherung: Informationen zur Erwerbsminderungsrente, www.deutsche-rentenversicherung.de; Abgerufen am 03.07.2025.
- Bundesministerium für Gesundheit: Zuzahlungsregelungen bei chronischer Krankheit, www.bundesgesundheitsministerium.de; Abgerufen am 03.07.2025.
- Bundesverband Niere e. V., www.bundesverband-niere.de; Abgerufen am 03.07.2025.
- Sozialverband VdK Deutschland e. V., www.vdk.de; Abgerufen am 03.07.2025.
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland, www.patientenberatung.de; Abgerufen am 03.07.2025.
- Sozialgesetzbuch (SGB) IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen; Abgerufen am 03.07.2025.
- Betanet: Nierenerkrankungen > Schwerbehinderung, https://www.betanet.de/nierenerkrankungen-schwerbehinderung.html; Abgerufen am 03.07.2025;